Datenschutzbestimmungen

Lehrgangsanbieter

Das Prüfungssekretariat darf dem Lehrgangsanbieter, sofern dieser bekannt ist, Folgendes mitteilen:

  • ob Sie bestanden oder nicht bestanden haben
  • die einzelnen Fachnoten

Diese Informationen ermöglichen dem Lehrgangsanbieter eine Erfolgskontrolle und dienen der Qualitätssicherung der Ausbildung; sie dürfen nur für interne Kontrollzwecke verwendet werden.

Trägerorganisation

Das Prüfungssekretariat darf der Trägerschaft folgende Daten zur Bearbeitung weitergeben:

  • Anrede
  • Vorname
  • Name
  • Adresse
  • PLZ / Wohnort

Veröffentlichung

Sie werden nach bestandener Prüfung in der Namensliste der erfolgreichen Kandidatinnen und Kandidaten aufgeführt.

 

< zurück